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LEISTUNGEN

Honorarleistungen für Baumaßnahmen
im genutzten und ungenutzten Gebäudebestand für Modernisierungen, Sanierungen und Renovierungen (großer und kleiner
Bauunterhalt) sowie Neubaumaßnahmen.

Ausführung aller Honorarleistungen entsprechend der HOAI, LP 1 bis LP 9 sowie besondere
Leistungen.

Außerdem:
- Feststellen von Ursachen von Mängeln an Bauwerken.
  z.B. um Mietstreitigkeiten möglichst schnell zu klären oder um Folgeschäden zu minimieren.
- Beurteilung der Bausubstanz, als Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
- Sanierungsplanung
- Ermittlung von Sanierungskosten (Kostenschätzung und -berechnung).
- Detailplanung und Ausschreibung
- Bauüberwachung und technische Abnahme
- Überwachung der Gewährleistung
- Berechnung von Isothermen bei Wärmebrücken (EFM - Finite Elemente Methode)
- Automatische Regelung für die Raumluftparameter relative Feuchtigkeit und Temperatur.

Honorarleistungen bei größeren Neubaumaßnahmen für Übernahme von Bauherrenpflichten bei der
Beauftragung anderer Planer (Projektleitung) .

- Mitwirkung bei der Definition der benötigten Planungsleistung und bei der Auswahl geeigneter Planer.
- Überwachen der Planer und das korrekte Ineinandergreifen der einzelnen Fachplanungen (fachlich sowie den Zeitablauf)
- Fachübergreifendes Nachtragsmanagement mit zeitnaher Kostenkontrolle und Aufzeigen von Steuerungsmöglichkeiten.
- Abnahme der Planungsleistungen und überwachen der Gewährleistung der Planer.


Honorarleistungen für die Zeit der Nutzung des Bauwerkes, Ausführungsbeginn idealerweise mit Beginn der Planungs-
und Ausführungsphase, aber auch zu jedem späterem Zeitpunkt sinnvoll.

- Dokumentation des Bauablaufes und Zusammenstellen von Bestandsunterlagen.
- Objektspezifische Benennung von Prüf- und Wartungsfristen für technische Gebäudeausstattung und Sicherheitsein-
   richtungen.
- Zusammenstellen von Hinweisen für den Betrieb des Bauwerkes. Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Liste der
   verwendeten Baustoffe (Altlastenverzeichnis, Farbnummern).
- mittel- und langfristiger Investitionsplan (zur rechtzeitigen Bildung von Rücklagen oder zum rechzeitigen Entschluss ein
   Bauwerk aufzugeben)


Leistungen entsprechend der Baustellenverordnung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.

Außergerichtliche, bautechnische Beurteilung von Streitpunkten zwischen Bauherr und Generalunternehmer
bzw. zwischen Käufer und Bauträger.

Beratung in allen bautechnischen Fragen.

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Pflüger Bautechnik · Lisztstraße 7 · D-85080 Gaimersheim · Tel.: (08458) 3331455 · Fax: (08458) 3331546