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LEISTUNGEN
Honorarleistungen für Baumaßnahmen
im genutzten und ungenutzten Gebäudebestand für Modernisierungen, Sanierungen und Renovierungen (großer und kleiner
Bauunterhalt) sowie Neubaumaßnahmen.
Ausführung aller Honorarleistungen entsprechend der HOAI, LP 1 bis LP 9 sowie besondere
Leistungen.
Außerdem:
- Feststellen von Ursachen von Mängeln an Bauwerken.
z.B. um Mietstreitigkeiten möglichst schnell zu klären oder um Folgeschäden zu minimieren.
- Beurteilung der Bausubstanz, als Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
- Sanierungsplanung
- Ermittlung von Sanierungskosten (Kostenschätzung und -berechnung).
- Detailplanung und Ausschreibung
- Bauüberwachung und technische Abnahme
- Überwachung der Gewährleistung
- Berechnung von Isothermen bei Wärmebrücken (EFM - Finite
Elemente Methode)
- Automatische Regelung für die Raumluftparameter relative
Feuchtigkeit und Temperatur.
Honorarleistungen bei größeren Neubaumaßnahmen für Übernahme von Bauherrenpflichten bei der
Beauftragung anderer Planer (Projektleitung) .
- Mitwirkung bei der Definition der benötigten Planungsleistung und bei der Auswahl geeigneter Planer.
- Überwachen der Planer und das korrekte Ineinandergreifen der einzelnen Fachplanungen (fachlich sowie den Zeitablauf)
- Fachübergreifendes Nachtragsmanagement mit zeitnaher Kostenkontrolle und Aufzeigen von Steuerungsmöglichkeiten.
- Abnahme der Planungsleistungen und überwachen der Gewährleistung der Planer.
Honorarleistungen für die Zeit der Nutzung des Bauwerkes, Ausführungsbeginn idealerweise mit Beginn der Planungs-
und Ausführungsphase, aber auch zu jedem späterem Zeitpunkt sinnvoll.
- Dokumentation des Bauablaufes und Zusammenstellen von Bestandsunterlagen.
- Objektspezifische Benennung von Prüf- und Wartungsfristen für technische Gebäudeausstattung und Sicherheitsein-
richtungen.
- Zusammenstellen von Hinweisen für den Betrieb des Bauwerkes. Wartungs- und Bedienungsanleitungen, Liste der
verwendeten Baustoffe (Altlastenverzeichnis, Farbnummern).
- mittel- und langfristiger Investitionsplan (zur rechtzeitigen Bildung von Rücklagen oder zum rechzeitigen Entschluss ein
Bauwerk aufzugeben)
Leistungen entsprechend der Baustellenverordnung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Außergerichtliche, bautechnische Beurteilung von Streitpunkten zwischen Bauherr und Generalunternehmer
bzw. zwischen Käufer und Bauträger.
Beratung in allen bautechnischen Fragen.
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